Was bedeutet die DIM2 Verordnung für Sie?

Viele Eigenheimbesitzer im Vereinigten Königreich werden um dieses Thema nicht herum kommen: Die neuen europäischen Richtlinien über die häusliche Beleuchtung. Seit dem Jahr 2005 hat die Europäische Union zahlreiche Änderungen verabschiedet, um die häusliche Beleuchtung energieeffizienter und somit umweltfreundlicher zu gestalten. Viele von uns werden sich an die Verbannung herkömmlicher Glühbirnen im September 2012 erinnern – ein Trend, der auf der ganzen Welt zu beobachten ist. Es folgten einige weitere Änderungen, die den Energieverbrauch in ganz Europa senken sollten.

DIM2 ist eine neue europäische Richtlinie, die im September diesen Jahres in Kraft treten wird. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Zufriedenheit der Verbraucher mit ihren Energiesparlampen – insbesondere mit Halogen- und LED-basierten Produkten – zu steigern und Kunden beim Kauf besser über Leuchtmittel zu informieren.

Neu ist auch eine ganze Reihe an Anforderungen bezüglich Mindestleistung und Produktverpackung: Letztere muss ab sofort mit entsprechenden Signalfarben versehen sein, damit Verbraucher die jeweils passenden Produkte schneller erkennen können.

Mit der neuen Verordnung gelten ab Herbst auch die folgenden Leistungsanforderungen –

Lampen mit gebündeltem Licht, darunter Scheinwerfer und Strahler, können nur dann durch Produkte mit einer bestimmten Watt-Leistung ersetzt werden, wenn sie eine vorgeschriebene Lumenzahl einhalten. Das heißt sie müssen ähnlich hell sein.
Neun von zehn Lampen müssen noch einsatzfähig sein und nach 6000 Betriebsstunden – das entspricht 250 Tagen Dauereinsatz – noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Lumenzahl aufweisen.
Eine Lebensdauer von mindestens 1000 Betriebsstunden (41 Tage) wird von 95 Prozent aller Lampen verlangt.
Die Leuchtfarbe soll natürlich sein, Abweichungen sollen für das menschliche Auge nahezu unsichtbar sein.

EcoDesign Richtlinien besagen auch, dass die Produktinformation auch  auf der Lampe selbst, anstatt lediglich auf der Verpackung, aufgedruckt sein soll, damit die Verbraucher diese Daten besser auffinden können. Dies ist besonders wichtig, da der Großteil aller Verbraucher die Verpackung nach der Installation einer Lampe entsorgt. Zu diesen Informationen zählen die Lumenzahl, die Farbtemperatur in Kelvin (niedrigere Zahlen sind wärmer, höhere Zahlen sind bläulicher) und den Abstrahlwinkel in Grad.

Noch bevor Verbraucher das Produkt mit nach Hause nehmen, können Sie anhand der Verpackung herauszufinden, was sie eigentlich kaufen.

Die Verpackung muss folgendes ausweisen :

Die offizielle Energieeffizienzkennzeichnung – ein Symbol, mit dem die meisten Verbraucher mittlerweile vertraut sind
Die Lebensdauer des Leuchtmittels in Stunden und die Anzahl der Schaltzyklen (wie oft die Lampe ein- und ausgeschaltet werden kann, da sie bei diesem Vorgang besonders beansprucht wird).
Energieverbrauch in kWh
Größe des Produkts und Farbtemperatur
Lumenzahl und Äquivalent der Wattzahl
Abstrahlwinkel in Grad und Bündelwinkel (muss weniger als 90 Grad betragen)
 

Ebenso muss bei allen Leuchtmitteln ein bestimmter Purpur-Ton gemäß der DIM2 Richtlinie angezeigt werden, um den Verbrauchern direkt zu zeigen, was sie kaufen. Die meisten Verbraucher werden keine besonders große Veränderung wahrnehmen, doch das Ziel dieser kleinen Detaillösungen ist es, alle Verbraucher besser zu informieren.