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      • Veröffentlicht am 1. Feb. 2023
      • Zuletzt bearbeitet am 29. Aug. 2023
    • 13 min

    Arbeit in der Höhe: nur mit Absturzsicherungen

    Bei der Arbeit auf Dächern, Montagetätigkeiten in Höhen oder an Fassaden: die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist enorm wichtig für die eigene Sicherheit. Alles zum Thema Absturzsicherung finden Sie im Ratgeber.

    Absturzsicherungen

    Absturzsicherungen sorgen für Unfallschutz am Arbeitsplatz

    Eine funktionierende Höhensicherung ist an allen Arbeitsplätzen notwendig, an denen Absturzgefahr besteht. Es handelt sich dabei um Konstruktionen und Vorrichtungen, die lebensbedrohliche Unfälle vermeiden sollen. Je nach Einsatzort und Bereich sind die Maßnahmen unterschiedlich. Man unterscheidet zwischen Kollektivschutz und Individualschutz, wobei kollektive Absturzsicherung vorzuziehen sind. Sie kommen vor allem bei folgenden Arbeiten zum Einsatz:

    • auf dem Dach
    • auf Baugerüsten
    • an Windkraftanlagen
    • an Fernmelde- und Strommasten
    • bei der Fenster- und Fassadenreinigung
    • bei Montagearbeiten

    Beispiele für kollektive Höhensicherungen

    Arbeit in Höhe mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

    Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist der wichtigsten Individualschutz und die Lösung, wenn die Alternativen nicht möglich sind oder der einzelnen Person nicht ausreichend Schutz bieten. Darunter fallen solche Dinge wie:

    • dreiteiliger Seitenschutz,
    • Abdeckungen über Öffnungen, Glasflächen und Lichtkuppeln,
    • Absperrungen auf Flachdächern und vor Öffnungen oder Vertiefungen,
    • Leiterbühnen, Hebebühnenfahrbare Arbeitsbühnen,
    • Gitter in Lichtkuppeln,
    • Fanggerüste,
    • Dachschutzwände und Dachfanggerüste,
    • Auffangnetze.

    Wie funktioniert eine Höhensicherung?

    Der tragende Bestandteil einer Höhensicherung ist das sogenannte Befestigungssystem. Es muss so beschaffen sein, dass es das komplette Gewicht der Person inklusive Ausrüstung und Arbeitsmaterial tragen kann. Meist werden speziell für diesen Zweck Anschlagpunkte montiert, in die man sich direkt einhängt. Zwischen diesen Anschlagpunkten lässt sich auch ein Seilsystem befestigen oder eine Lifeline mit beweglicher Führung spannen.

    VBG Grafik zur Falldämpfung von PSAgA

    Um Personen von gefährlichen Kanten fernzuhalten und einen Absturz zu verhindern, dient das Rückhaltesystem. Dazu wird die Person mit Seilen zwischen einer Körperhaltevorrichtung und den Anschlagpunkten gesichert, um seinen Arbeitsbereich gezielt einzuschränken. Die Haltevorrichtung ist ein Sicherungsgeschirr und Sicherheitsverschluss, das man um Hüfte und Beine trägt. So sichert man beispielsweise Arbeiten auf Flachdächern und sorgt dafür, dass Personen nicht weiter als bis zur Absturzkante gelangen können.

    Um Abstürze zusätzlich abzufangen, nutzt man noch Auffangsysteme. Hier verbinden Falldämpfer aus dehnbaren Materialien das Sicherheitsgeschirr und das Halteseil. Sie müssen eine Stoßkraft von 7,5 kN aufnehmen, um Stürze effektiv abzufedern. Auch Höhensicherungsgeräte wie Seilspulen verfügen über Falldämpfer. Sie verkürzen das Seil automatisch und vermindern somit, dass es durchhängt. So stoppen sie den Fall.

    Ab welcher Höhe benötigt man eine Absturzsicherung?

    Selbst bei allergrößter Vorsicht kann es bei allen Arbeiten in Höhen zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen kommen. Ab welcher Höhe eine PSA gegen Abstürze notwendig wird, hängt auch von der Umgebung ab. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen entsprechende Schutzausrüstung getragen werden muss:

    • unabhängig von der Absturzhöhe: an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen an und über Gewässern oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann
    • Absturzhöhe > 1 m: an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen oder Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen
    • Absturzhöhe > 2 m: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
    • Absturzhöhe > 3 m: an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern
    • Absturzhöhe > 5 m: beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern

    Immer dann, wenn an Höhenarbeitsplätzen baulichen Absturzsicherungen wie Seitenschutz, Fanggerüste, Auffangnetze oder Absperrgitter nicht vorhanden sind, ist die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zur Sicherung einzusetzen.

    Prüfpflichten für Absturzsicherungen: mindestens einmal im Jahr

    Um dauerhaft sicheres Arbeiten zu gewährleisten, müssen sich Baustellen-Verantwortliche an die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV und BG BAU) halten. Somit sind Gefahrenstellen ordentlich abzusichern und Fachkräfte mit einer PSAgA auszustatten.

    Alle Elemente einer Absturzsicherung müssen die geltenden Normen erfüllen und entsprechend geprüft sein. Zugelassene Ausrüstungsgegenstände sind immer mit dem CE Kennzeichen und der EG Baumusterprüfbescheinigung versehen. Auch die Nummer der Prüfstellen, Seriennummern und das Herstellungsjahr müssen angegeben sein. Darüber hinaus müssen Geländer, Schienen, Seilsysteme, Sicherungsgurte, Anschlagpunkte sowie Anschlags- und Verbindungsmittel regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung ist mindestens alle 12 Monate durchzuführen oder wenn es einen Absturz gegeben hat. Die Frist verkürzt sich, wenn bei der Sichtung Mängel festgestellt werden oder sich die Bausubstanz geändert hat. Nur wenn ein Anschlagpunkt seltener als einmal im Jahr genutzt wird, ist eine Fristverlängerung möglich.

    Nach der Prüfung der Absturzsicherung legt der Sachkundige die nötigen Maßnahmen zur Weiterbenutzung, Instandsetzung oder Entsorgung fest und dokumentiert die Ergebnisse. Am besten sollten diese der PSAgA beigelegt und der betroffenen Fachkraft ausgehändigt werden, damit diese die sachgerechte und regelmäßige Kontrolle nachvollziehen kann.

    Regeln und Normen, die Arbeitgeber und PSA-Hersteller beachten müssen

    ASR A2.1 – Diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten gehören zu den grundlegenden Vorschriften für Absturzsicherungen. Sie behandeln den Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen sowie das Betreten von Gefahrenbereichen.

    TRBS 2121 – In diesen Technischen Regeln für Betriebssicherheit über die Gefährdung von Personen durch Absturz finden sich Angaben zur Gefährdungsbeurteilung und geeignete Maßnahmen für die Absturzsicherung.

    DIN 4426 – Diese Norm regelt die Grundlagen für die Planung und Realisierung von Höhensicherungen.

    DIN EN 353 – Die Prüf- und Zertifizierungskriterien für mitlaufende Auffangeräte mit fester (Teil 1) und beweglicher Führung (Teil 2) legt diese Norm fest.

    DIN EN 361 – Hier sind technische Anforderungen an Auffanggurte und -westen als Bestandteil der PSAgA geregelt.

    DIN EN 355 – Europäische Norm zu Anforderungen an den technischen Aufbau von Falldämpfern und welchen Belastungen diese standhalten müssen.

    DIN EN 360 – Definiert technische Anforderungen für Höhensicherungsgeräte und Prüfkriterien für deren Marktzulassung.

    DIN EN 362 – Regelt technische Anforderungen an Verbindungsmittel und andere Verbindungselemente.

    DIN EN 795 – Die technischen Anforderungen an Anschlagspunkte sind hier zu finden.

    Was macht eine gute PSA gegen Absturz aus?

    Die PSAgA besteht mindestens aus Auffanggurtfalldämpfenden Trageschlaufen und dazugehörigen Verbindungsmitteln.

    Auffanggurte lassen sich mit verstellbaren Bändern an Beine, Hüfte, Brust und Schulter anpassen. Zum Verschließen dienen Schnallen, die entweder als Durchsteck- oder Schnellverbindungen funktionieren. Noch höhere Sicherheit bieten sich selbst verriegelnde doppelte Schnallen. Auffanggurte können mit Rückenstützgurt und Gesäßpolster ausgestattet sein. Da das gesamte Körpergewicht auf dem Geschirr lastet, sind sie dadurch nicht nur bequemer, sondern unterstützen auch die ungehinderte Blutzirkulation im Hängen und im Fall. Falldämpfer sind meist in die Trageschlaufen integriert. Sie federn einen möglichen Sturz ab und sind so konzipiert, dass sie die dabei auf den Körper einwirkenden Kräfte auf unter 6 kN senken.

    Unter Verbindungsmitteln versteht man Sicherungsseile oder Bänder, die den Auffanggurt mit einem Anschlagpunkt verknüpfen. Sie dürfen zusammen mit dem Falldämpfer eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten, um die Fallhöhe zu begrenzen. Als Verbindungselemente der einzelnen Bestandteile des Auffangsystems dienen Karabiner mit Verschlusssicherungen: zum Beispiel Schraubverschlüssen, die sich nicht unbeabsichtigt öffnen können.

    So legen Sie die PSAgA richtig an

    Immer wenn Sie eine PSAgA nutzen wollen, müssen Sie diese vorher auf Mängel überprüfen. Zu Beginn müssen alle Gurte offen, frei und dürfen nicht verdreht sein. Zuerst steigt man in die Beinschlaufen und legt den Hüftgurt um. Dieser sollte auch wirklich auf der Hüfte sitzen und nicht knapp darüber oder darunter. Erst dann werden die Schultergurte wie eine Jacke angezogen. Dann schließt man zuerst die Beingurte und im Anschluss den Bauchgurt. Die Gurtbänder dürfen sich dabei auf keinen Fall verdrehen: Sie müssen fest am Körper anliegen, aber nicht einschneiden. Jetzt wird noch einmal kontrolliert, dass wirklich alle Gurtverschlüsse geschlossen sind. Dann befestigen Sie das Halteseil mit Falldämpfer an der Auffangöse.

    Achtung: Benutzen Sie niemals die seitlichen Halteösen als Auffangösen. Andernfalls müssen diese das Gewicht im Absturzfall aushalten und der Betroffene gerät in eine gefährliche Schieflage.

    Sicherheitstipps für Arbeiten in Höhen

    1. Niemals allein arbeiten: Dieser Grundsatz gilt an allen Höhenarbeitsplätzen, um im Ernstfall einen schnellen Notruf zu gewährleisten und wenn möglich schon Befreiungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.
    2. Rettungsmaßnahmen vorher planen: Schon vor Arbeitsbeginn muss für den Ernstfall vorgesorgt sein. Dazu gehört es, Rettungsgeräte bereitzustellen und die Mitarbeitenden in die Maßnahmen zur Absturzsicherung sowie die richtige Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz einzuweisen.
    3. Zugelassene und geprüfte Ausrüstung verwenden: Nur zertifizierte Ausrüstung schützt zuverlässig gegen Unfälle. Dies erkennt man am CE-Zeichen und dem Baumusterprüfungssiegel der Berufsgenossenschaft.
    4. PSA immer prüfen: Kontrollieren Sie die Persönliche Schutzausrüstung vor jeder Anwendung auf mögliche Schäden und schauen Sie, ob die letzte Sachkundigenprüfung termingerecht durchgeführt wurde.
    5. Ausreichende Tragfähigkeit garantieren: Die PSAgA muss das Gewicht des Arbeitenden aushalten, inklusive der vollständigen Arbeitskleidung, Werkzeuge und Materialien, die dieser mit sich führt.
    6. Verbindungsmittel sorgsam behandeln: Seile, Bänder und Gurte dürfen niemals über scharfe Kanten gezogen werden. Gerissene Seile dürfen auf keinen Fall verknotet werden, denn die Belastbarkeit leidet dabei erheblich und es besteht das Risiko, dass sich der Knoten löst.
    7. Die Fallhöhe begrenzen: Schon bei einer Sturzhöhe von nur einem Meter drohen ernsthafte Gesundheitsrisiken. Deswegen ist es lebenswichtig
      • die PSAgA oberhalb des Arbeitenden zu befestigen. Der Anschlagpunkt sollte sich dabei am besten senkrecht über der zu sichernden Person befinden.
      • die Seile immer straff zu halten. Dabei helfen zum Beispiel Seilkürzer oder Höhensicherungsgeräte.
      • eine Lifeline zu verwenden, also ein vertikales Seilsystem, das den Fall in geringer Höhe auffängt und in das man sich einfach einklinkt.
    8. Den Fall abfedern: Um die Wucht des Auffangens im Falle eines Absturzes zu vermindern, sind Falldämpfer vorgeschrieben. Diese sind meist schon in Haltegurt, Fallschutztrageschlaufen oder Fallbremsen integriert.
    9. Sicherere Anschlagpunkte setzen: Sie sind die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Absturzsicherung. Ein Anschlagpunkt muss fest montiert und ausreichend tragfähig sein: nur so kann er die Wucht eines Sturzes aushalten.
    10. Nur tragfähige Befestigungen verwenden: Die PSAgA darf nur an tragfähigen Bauteilen oder extra für diesen Zweck verankerten Anschlagpunkten eingeklinkt werden. Diese sind anderen Möglichkeiten immer vorzuziehen. Unsichere Befestigungspunkte sind: Regenrinnen, Blitzableiter oder Kranhaken.
    11. Nie ohne Schutzhelm: Um schwere Kopfverletzungen im Absturzfall zu vermeiden, sollte man immer einen Schutzhelm tragen.

    Die richtigen Pflege und Aufbewahrung der PSAgA

    Damit die Persönliche Sicherheitsausrüstung zuverlässig funktioniert, muss man sie unbedingt vor schädigenden Einflüssen schützen. Dafür eignen sich spezielle wasserdichte Aufbewahrungstaschen. Folgende Faktoren können die PSA unbrauchbar machen:

    • direkte Sonneneinstrahlung,
    • Temperaturen über 60 °C ,
    • Feuchtigkeit,
    • aggressive Putzmittel, Säuren, Laugen und Öle,
    • Funkenflug, z.B. von in der Nähe durchgeführten Schweißarbeiten.

    Hängetrauma und weitere Folgen von Abstürzen mit Höhensicherung

    Auch wenn Absturzsicherungen einen Sturz abfangen, können die Folgen erheblich sein. Denn bei einem abrupt gestoppten Sturz wirken gewaltige Kräfte auf den menschlichen Körper ein. Auch wenn ein Falldämpfer die Kräfte abfedert, kann das Gewebe im Becken- und Oberschenkelbereich stark zusammengedrückt werden und den Verletzten in einen Schockzustand versetzen. Daher sollte man auch bei gefederten Abstürzen sofort reagieren. Andernfalls droht das sogenannte Hängetrauma, also das bewegungslose, aufrechte Hängen in der Absturzsicherung. Dieses kann bereits innerhalb weniger Minuten kritisch werden, wenn der Betroffene regungslos in der Absturzsicherung hängt und sein Eigengewicht auf die Venen drückt. Dadurch wird der Blutrückfluss aus Armen und Beinen verhindert, lebenswichtige Organe werden nicht mehr richtig versorgt. Nach zwei Minuten können bereits Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen, Muskelkrämpfe, verschwommenes Sehen, Schwindel, Übelkeit, Blässe, Taubheit in den Beinen und Atemnot auftreten. Gelingt es nicht, den Gefallenen rechtzeitig zu befreien, droht nach 30 Minuten der Tod. Noch bis zu zwei Tage nach dem Unfall kann es zu Nierenversagen kommen.

    Wichtiger Tipp: Um im Ernstfall die Auswirkungen des Hängetraumas hinauszuzögern, lässt sich die PSAgA optimieren. Vorsorglich kann man ein längenverstellbares Halteseil mit einer Seilschlaufe an den Seitenösen des Auffanggurtes befestigen. Dieses stellt man so ein, dass man im Hängen die Füße hineinstemmen und so Beine und Hüften entlasten kann. Eine andere Möglichkeit ist eine am Sicherungsseil befestigte Prusikschlinge, die sich unter Belastung zuzieht und so temporär entlastet.

    Hängetrauma: So reagieren Sie im Absturzfall richtig

    Ein Absturz ist immer ein Notfall. Auch wenn Betroffene bei Bewusstsein bleiben, gilt es innerhalb weniger Minuten zu reagieren. Erste Maßnahme: Den Notruf (112) wählen und Ruhe bewahren. Bis Einsatzkräfte am Unglücksort eintreffen, müssen Anwesende Erste Hilfe leisten. In diesem Falle sollten Sie folgendes tun:

    • Beine bewegen: Wenn der Verunglückte bei Bewusstsein ist, kann er so einen möglichen Blutstau hinauszögern. Auch Trittschlingen oder das Abstützen an der Hauswand kann helfen und entlasten.
    • Schnellstmöglich Befreien: Der Betroffene muss zügig aus der hängenden Position freikommen. Dennoch dürfen sich Ersthelfer bei der Rettung nicht selbst in Gefahr bringen.
    • Kauern statt Seitenlage: In der stabilen Seitenlage kann der plötzliche Blutstrom das Herz überfordern. Besser ist eine Kauerstellung für 20 bis 30 Minuten.
    • Reanimieren: Bei Herzstillstand muss sofort mit der klassischen Wiederbelebung begonnen werden.
    • Intensivstation: Noch bis zu 48 Stunden nach einem Absturz kann es zu Nierenversagen kommen, auch wenn der Betroffene keinen sichtbaren Schaden erlitten hat.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer darf die Sachverständigenprüfung durchführen?

    Prüfen darf ausschließlich Fachpersonal. Es muss mit technischem und rechtlichem Wissen über gesetzlichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung, zulässige DIN Normen und Vorschriften der Genossenschaft aus- oder weitergebildet sein. Nur so ist es in der Lage, die PSAgA und Anschlagpunkte umfassend zu prüfen. Sachkundige müssen nicht unbedingt aus dem eigenen Betrieb kommen, auch externe Dienstleister übernehmen die Prüfung der Absturzsicherung. Nähere Informationen zur Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz bietet der DGUV Grundsatz 312-906.

    Benötige ich ein Sicherungssystem auf dem Dach?

    Auch für Privat- und Einfamilienhäuser gilt: Bei wiederkehrenden Dacharbeiten, die länger als einen Tag andauern, sind Absturzsicherungen Pflicht. In diesem Fall sollten auch ältere Gebäude nachgerüstet werden.

    Wer darf Absturzsicherungen montieren?

    Absturzsicherungen sollten nur von Fachleuten angebracht werden. Bauherren sind allerdings für das Einhalten aller Vorschriften verantwortlich. Wegen der hohen Risiken gilt eine Dokumentationspflicht inklusive Fotos. Mit der Dokumentation kann das sachgemäße Befestigen von Anschlagpunkten festgehalten werden, die später nicht mehr sichtbar sind. Sie dient aber auch als Arbeitsnachweis gegenüber dem Auftraggeber und im Versicherungsfall.

    Darf man eine Bergsteigerausrüstung als PSAgA einsetzen?

    Nur wenn sie den Normen für PSA gegen Absturz entspricht.

    Wie lange darf ich meine PSAgA benutzen?

    Die mögliche Verwendungsdauer hängt wesentlich vom Verschleiß der Bestandteile ab. Bei sachgemäßer Lagerung kann die PSAgA einen Zeitraum von 2 Jahren unbeschadet überstehen. Je nach Verwendungshäufigkeit können Auffanggurte 6 bis 8 Jahre und Verbindungsmittel 4 bis 6 Jahre halten. Sie werden jährlich geprüft und bei Mängeln repariert oder ausgemustert.

    Wer darf PSAgA verwenden?

    Voraussetzung ist eine Einweisung in den Umgang und die Sicherheitsmaßnahmen der Persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören auch praktische Übungen, um mit den besonderen Risiken bei Absturzunfällen umgehen zu können.