EINFÜHRUNG "RoHS & WEEE"


Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen über die zwei folgenden EG-Richtlinien, die am 13. Februar 2003 in Kraft getreten sind. In Deutschland wurden beide Richtlinien durch das
"PDF-Dokument ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz", das am 23. März 2005 verkündet wurde, umgesetzt. Am 24. März 2005 trat das Gesetz in Kraft.

1. Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2002/96/EG) (WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment)


2. Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG) (RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment)

Ziele der Richtlinien

Ziel der WEEE-Richtlinie ist der Umweltschutz: Abfälle vermeiden, recyceln und/oder verwerten. Die RoHS-Richtlinie hat als Ziel die Angleichung nationaler Gesetze, den Gesundheitsschutz und die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Wesentliche Inhalte der Richtlinien sind:

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

  • die Übernahme der Produktverantwortung für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung der Geräte durch die Hersteller gewährleistet ist
  • mindestens 4 Kilogramm Altgeräte aus privaten Haushalten pro Einwohner pro Jahr getrennt gesammelt werden (spätestens bis 31. Dezember 2006)
  • die kostenlose Rückgabemöglichkeit für private Haushalte und Vertreiber gegeben ist
  • die Hersteller die Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling erfüllen (bis 31. Dezember 2006)
  • jeder Hersteller beim Inverkehrbringen eines Produktes eine Garantie stellt, aus der sich ergibt, dass die Finanzierung der Entsorgung aller Altgeräte gewährleistet ist
  • ein Verzeichnis der Hersteller erstellt wird und Daten zu Mengen und Kategorien von Geräten vom Inverkehrbringen bis zur Entsorgung erhoben werden
  • die Hersteller die Entsorgung von Altgeräten finanzieren
  • das Verbot der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromhaltigen Flammschutzmitteln (polybromierte Biphenyle oder polybromierte Diphenylether) in elektrischen und elektronischen Geräten ab 1. Juli 2006 eingehalten wird. (Für bestimmte Anwendungen gibt es Ausnahmeregelungen)

Welche Produkte sind betroffen?


WEEE: Folgende Elektro- und Elektronik-Altgerätekategorien sind betroffen:

1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme stationärer Industriewerkzeuge)
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte

RoHS: Folgende Elektro-und Elektronikgerätekategorien sind betroffen:
Alle der bereits oben angeführten Kategorien mit Ausnahme der Kategorien 8. und 9.
  • "Elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten" sind ebenfalls von der RoHS betroffen
  • Ausgenommen sind Ersatzteile für die Reparatur oder für die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden/werden