EINFÜHRUNG "RoHS & WEEE"
Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen über die zwei folgenden EG-Richtlinien, die am 13. Februar 2003
in Kraft getreten sind. In Deutschland wurden beide Richtlinien durch das " ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz", das am 23. März 2005 verkündet wurde, umgesetzt. Am 24. März 2005 trat das Gesetz in Kraft. 1. Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2002/96/EG) (WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment) 2. Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG) (RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment) Ziele der Richtlinien Ziel der WEEE-Richtlinie ist der Umweltschutz: Abfälle vermeiden, recyceln und/oder verwerten. Die RoHS-Richtlinie hat als Ziel die Angleichung nationaler Gesetze, den Gesundheitsschutz und die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten. Wesentliche Inhalte der Richtlinien sind: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass
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Welche Produkte sind betroffen?
WEEE: Folgende Elektro- und Elektronik-Altgerätekategorien sind betroffen: 1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte 3. IT- und Telekommunikationsgeräte 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme stationärer Industriewerkzeuge) 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte) 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte RoHS: Folgende Elektro-und Elektronikgerätekategorien sind betroffen: Alle der bereits oben angeführten Kategorien mit Ausnahme der Kategorien 8. und 9.
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