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    AGB zu RS ScanStock®

    Bedingungen von RS ScanStock® - EMEA

    Die vorliegenden Bedingungen (diese „Bedingungen“) gelten für die Bereitstellung eines (unten definierten) Mindestbestands durch RS an den Kunden (die „Dienstleistungen“) und bilden zusammen mit dem Deckblatt und den den Bedingungen beigefügten Anhängen den „Vertrag“.

    1. Begriffsbestimmungen und Auslegung

    Werktag“ bezeichnet einen Tag (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen), an dem Clearingbanken in der Stadt Frankfurt am Main für die üblichen Bankgeschäfte geöffnet sind.

    Bereitstellungsdatum“ bezeichnet das Datum, ab dem die Dienstleistungen erbracht werden.

    Verkaufsbedingungen“ bezeichnet (i) in Bezug auf die Kernprodukte die jeweils gültigen allgemeinen Verkaufsbedingungen von RS, oder (ii) in Bezug auf Product Plus-Produkte die allgemeinen Verkaufsbedingungen von RS für Product Plus.

    Datenschutzrecht“ bezeichnet sämtliche anwendbaren Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) sowie von Zeit zu Zeit etwaige diesbezügliche Änderungen oder Ersetzungen von Rechtsvorschriften, und die Begriffe „personenbezogene Daten“, „verarbeiten“ und „Daten-Verantwortlicher“ haben die in der Datenschutzgesetzgebung aufgeführten Bedeutungen.

    Höchstbestand“ bezeichnet die vereinbarte Höchstmenge der von RS an den Kunden gelieferten Produkte, die vom Kunden im RS ScanStock® Store gehalten werden.

    Mindestbestand“ bezeichnet die vereinbarte Mindestmenge der von RS an den Kunden gelieferten Produkte, die vom Kunden im RS ScanStock® Store gehalten werden.

    Produkte“ bezeichnet diejenigen Produkte, die RS und/oder seinen verbundenen Unternehmen gehören, die gemäß diesen Bedingungen an den Kunden zu liefern und vom Kunden im RS ScanStock® Store zu halten sind.

    RS ScanStock® Store“ bezeichnet das von RS dem Kunden für den Erhalt und die Lagerung der Produkte gemäß Klausel 3 bereitgestellte Aufbewahrungseinheit.

    Entnahme“ bezeichnet die physische Entfernung von Produkten vom RS ScanStock® Store durch einen Mitarbeiter, Beauftragten oder Auftragnehmer des Kunden und „Entnommen“ und „Entnehmen“ und Varianten von diesen Begriffen sind entsprechend auszulegen.

    2. Allgemeine Verpflichtungen

    2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte im RS ScanStock® Store gemäß den in diesen Bedingungen genannten Vorschriften zu verwahren.

    2.2 Der Kunde entnimmt die Produkte aus dem RS ScanStock® Store bedarfsgerecht für seine Nutzungszwecke.

    2.3 Der Kunde gewährt RS und seinen Mitarbeitern oder Beauftragten die Erlaubnis, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die Dienstleistungen bereitzustellen und um den RS ScanStock® Store am Vertragsende zu entfernen. RS hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter jederzeit während des Betretens der Räumlichkeiten des Kunden die zumutbaren Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien des Kunden einhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für jeden Mitarbeiter von RS ein sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen.

    2.4 Der Kunde hat RS zu gestatten, RS-Branding in einem zwischen den Parteien vereinbarten Format in Bezug auf den RS ScanStock® Store zu verwenden.

    2.5 Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bedingungen und den Verkaufs- und Lieferbedingungen sind die vorliegenden Bedingungen maßgeblich.

    3. Einrichtung eines RS ScanStock® Store

    3.1 Bei Widersprüchen zwischen dem Regeln dieser Klausel und anderen Bestimmungen in diesen Bedingungen gelten die in dieser Klausel aufgeführten Bestimmungen.

    3.2 RS stellt den RS ScanStock® Store auf Kosten von RS bereit und errichtet diesen an einem mit dem Kunden vereinbarten Datum in den Räumlichkeiten des Kunden. Der Kunde führt, soweit erforderlich, die Anpassung des RS ScanStock® Store an die Räumlichkeiten des Kunden durch und ist dafür verantwortlich, den RS ScanStock® Store an einem sicheren Standort in den Räumlichkeiten des Kunden zu platzieren. RS ist nicht für die Kosten oder die Risiken verantwortlich, die für die physische Sicherung des RS ScanStock® Store in den Räumlichkeiten des Kunden anfallen. Sofern in dieser Klausel 3 nicht anders geregelt verbleibt RS jederzeit Eigentümer des RS ScanStock® Store.

    3.3 Die Produkte müssen stets gemäß allen von RS bereitgestellten Anweisungen und allen Lagerungsbedingungen, die auf der Verpackung der Produkte angegeben ist, im RS ScanStock® Store gelagert sein.

    3.4 Für den Fall, dass der Kunde auch andere elektronische oder industrielle Komponenten als die Produkte erwirbt oder besitzt und/oder Produkte besitzt, die von RS außerhalb des Anwendungsbereiches des Vertrages erworben oder anderweitig bezogen wurden, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Produkte getrennt von den Produkten gelagert werden.

    3.5 Bei Beendigung des Vertrages:

    (a) darf der Kunde den RS ScanStock® Store zu dem zum Einrichtungszeitpunkt geltenden Listenpreis erwerben. Entscheidet sich der Kunde nicht für einen solchen Erwerb, hat RS am oder zeitlich nahe des Beendigungstages den RS ScanStock® Store zu inspizieren und hat:

    (i) sofern der RS ScanStock® Store in einem annehmbaren baulichen Zustand ist, den Kunden über den Abbau des RS ScanStock® Store auf eigene Kosten und Gefahr zu benachrichtigen, sodass RS den RS ScanStock® Store am Beendigungstag demontieren und entfernen kann; oder

    (ii) sofern eine wesentliche Beschädigung (außer üblicher Verschleiß) vorliegt, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen, dass der Kunde den RS ScanStock® Store zum beizulegenden Zeitwert erwerben muss, wobei dem Kunden vorbehalten ist, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen; und

    (b) RS ist berechtigt, sofern zutreffend, am Beendigungstag des Vertrages eine Rechnung über die Kosten des RS ScanStock® Store zu stellen, die vom Kunden gemäß diesen Bedingungen zu zahlen ist.

    3.6 Vorbehaltlich Klausel 10 ist die Gesamthaftung von RS aus oder im Zusammenhang mit dieser Klausel 3 auf den Ersatz des RS ScanStock® Store begrenzt.

    3.7 Wenn der Vertrag von RS gemäß den Klauseln 8.2 oder 8.3 gekündigt wird, kann RS vom Kunden verlangen, den RS ScanStock® Store an RS zu übergeben.

    4. Lieferung von Produkten

    Am zwischen den Parteien vereinbarten Datum nimmt RS die erste Lieferung in Höhe des Höchstbestandes der Produkte an den RS ScanStock® Store vor.

    5. Produktlagerung

    Ohne Einschränkung der anderen, in diesen Bedingungen enthaltenen Vorschriften:

    (a) darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RS keine Kennzeichnungen oder Beschriftungen auf den Produkten ändern, unkenntlich machen, entfernen, verdecken oder auf andere Weise beeinträchtigen sowie keine zusätzlichen Kennzeichnungen oder Beschriftungen auf den Produkten anbringen und

    (b) ist der Kunde haftbar für Handlungen und Unterlassungen von Seiten seiner Mitarbeiter, Beauftragten und anderen Beschäftigten.

    6. Kaufbedingungen

    6.1 Alle Produkte werden zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen verkauft.

    6.2 Der Kunde darf aus dem RS ScanStock® Store keine Lieferungen an Dritte vornehmen.

    6.3 Die Preise für die Produkte sind die zwischen den Parteien vereinbarten Preise für marktübliche Käufe und verstehen sich zuzüglich aller anwendbaren Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) und aller anderen anwendbaren Zölle, Abgaben und/oder Steuern. Nach Eingang einer gültigen Steuerrechnung von RS hat der Kunde die zusätzlichen Beträge, die bei der Lieferung der Produkte anfallen, an RS zu zahlen.

    6.4 RS hat in der zwischen den Parteien vereinbarten Häufigkeit (mindestens einmal pro Woche) den Bestand an Produkten im RS ScanStock® Store zu überprüfen und mit angemessenen Anstrengungen sicherzustellen, dass die Menge der im RS ScanStock® Store verfügbaren Produkte zu jeder Zeit nicht unter dem Mindestbestand und nicht über dem Höchstbestand liegt.

    7. Risiko und Eigentum an den Produkten

    7.1 Mit Lieferung der Produkte an den Kunden geht das mit den Produkten verbundene Risiko auf den Kunden über. Das Eigentum an den Produkten verbleibt für jeden einzelnen Kauf bei RS, bis die Zahlung in voller Höhe bei RS eingegangen ist.

    7.2 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Produkten gemäß Klausel 7.1 auf den Kunden übergeht, hat der Kunde:

    (a) die Produkte gemäß den Ziffern 3 und 5 zu lagern,

    (b) die Produkte dauerhaft ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern,

    (c) die Produkte für RS zu verwahren und

    (d) RS Informationen in Bezug auf die Produkte bereitzustellen, die RS von Zeit zu Zeit anfordert.

    7.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Kunden ist RS berechtigt:

    (a) den RS ScanStock® Store jederzeit zu betreten, um die Produkte zu inspizieren und

    (b) jederzeit vom Kunden die Übergabe der Produkte an RS zu verlangen.

    7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte oder andere von RS gelieferte Gegenstände, die im Eigentum von RS verbleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu belasten; sollte der Kunde dies dennoch vornehmen, werden alle vom Kunden an RS geschuldeten Gelder (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die RS zur Verfügung stehen) unverzüglich fällig und zahlbar.

    8. Laufzeit und Beendigung

    8.1 Der Vertrag beginnt am Bereitstellungsdatum und bleibt weiter in Kraft, bis er von einer der Parteien mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen gegenüber der jeweils anderen Partei gekündigt wird (es sei denn, dass er gemäß Klausel 8.2 früher gekündigt wird).

    8.2 Der Vertrag kann von einer der Parteien schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn die jeweils andere Partei:

    (a) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht, unter der Voraussetzung, dass die verstoßende Partei schriftlich auf den Verstoß hingewiesen wurde und diesen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung behoben hat, sofern dieser Verstoß behoben werden kann,

    (b) einen Beschluss über ihre Abwicklung fasst oder ein zuständiges Gericht die Abwicklung oder Auflösung der anderen Partei anordnet,

    (c) allgemein eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern abschließt oder bei einem zuständigen Gericht einen Antrag auf Schutz vor ihren Gläubigern im Allgemeinen stellt,

    (d) ihre Geschäftstätigkeit zu einem beliebigen Zeitpunkt über einen Zeitraum von dreißig (30) aufeinanderfolgenden Tagen einstellt oder

    (e) nicht in der Lage ist, ihre Schulden oder vergleichbare Beträge gemäß dem anwendbaren Insolvenzrecht, zum Beispiel §§ 17 ff. Insolvenzordnung, zu zahlen.

    8.3 RS kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen an RS in Verzug ist und der Verzug länger als zwei Wochen nach Erhalt einer Mitteilung von RS, in der RS die Kündigung androht oder sich das Recht dazu vorbehält, andauert.

    8.4 Die in den Klauseln 7, 8.4, 9, 10 und 13 enthaltenen Bestimmungen sowie sämtliche anderen Klauseln, für die eine Fortgeltung gemäß deren Bestimmungen beabsichtigt ist, gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages.

    9. Höhere Gewalt

    Keine der Parteien verstößt gegen diese Bedingungen oder haftet anderweitig gegenüber der anderen Partei aufgrund eines Verzugs bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen oder aufgrund der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen, sofern ein solcher Verzug bzw. eine solche Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen.

    10. Haftung und Rechtsbehelfe

    10.1 Keine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung schränkt die Haftung der Parteien für Todesfälle oder Körperverletzungen ein, die durch ihre Fahrlässigkeit, ihren Betrug oder ihre arglistige Täuschung verursacht wurden, oder schließt eine derartige Haftung aus, oder für irgendeinen anderen Sachverhalt, für den sie die Haftung gesetzlich nicht einschränken oder ausschließen kann.

    10.2 RS ist nicht haftbar für einen mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangene Gewinne und mittelbare Schäden. Vorbehaltlich Unterziffer 10.1 ist die Haftung von RS aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen wie folgt begrenzt: für Schäden an Sachen des Kunden ist die Haftung auf 10.000 EUR begrenzt; jede weitergehende Haftung, die sich aus diesen Bedingungen ergibt oder im Zusammenhang mit diesen entstehen, ist auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor der Anspruchsentstehung gezahlten oder fälligen Beträge begrenzt.

    10.3 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses begrenzt. Keine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung begrenzt die Haftung des Kunden zur Zahlung der für die Produkte anfallenden Vergütung.

    10.4 Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von RS.

    10.5 Eine mögliche Haftung vonseiten RS für Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind, damit sie als Garantien im rechtlichen Sinne gelten) und für Ansprüche, die auf dem Produkthaftungsgesetz basieren, oder für die Verletzung des Datenschutzrechts bleibt hiervon unberührt.

    11. Anti-Korruptionsmaßnahmen

    11.1 Der Kunde hat sämtliche anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Bestechung und Korruption (die „Maßgeblichen Anforderungen“) einzuhalten (und hat dafür Sorge zu tragen, dass mit ihm verbundene Personen oder Personen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erhalten, die Maßgeblichen Anforderungen einhalten) und:

    (a) darf (weder unmittelbar noch mittelbar) Mitarbeiter, Beauftragte oder Unterauftragnehmer von RS nicht dazu verleiten, gegen Geschenke, Gelder oder andere Anreize dem Kunden Zugeständnisse zu machen oder ihm Vorteile zu verschaffen, den Kunden von Handlungen zurückhalten oder davon abzubringen,

    (b) darf keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, wenn dies dazu führt, dass RS gegen die Maßgeblichen Anforderungen verstößt, und

    (c) hat RS unverzüglich sämtliche Anfragen oder Anforderungen bezogen auf ungebührliche finanzielle oder anderweitige Vorteile jedweder Art zu melden, die beim Kunden im Zusammenhang mit diesen Bedingungen eingegangen sind.

    11.2 Finanzielle Beschränkungen für Geschenke und Bewirtung sind in der Richtlinie von RS über die Bekämpfung von Bestechung aufgeführt; weitere Einzelheiten sind auf Anfrage verfügbar.

    11.3 Ein Verstoß gegen diese Ziffer gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Bedingungen, der nicht geheilt werden kann.

    12. Moderne Sklaverei

    Der Kunde hat zumutbare Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass in seinen Lieferketten oder in irgendeinem Teil seines eigenen Geschäftsbetriebs keine Sklaverei und kein Menschenhandel vorkommt. Auf Verlangen von RS hat der Kunde RS eine Erklärung vorzulegen, in der die vom Kunden durchgeführten Schritte erläutert und sämtliche anderen Informationen enthalten sind, die RS vernünftigerweise verlangen kann, um RS in die Lage zu versetzen, eine Erklärung über Sklaverei und Menschenhandel zu verfassen. Der Kunde hat RS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von tatsächlichen oder vermuteten Fällen von Sklaverei oder Menschenhandel in einer Lieferkette, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag steht, Kenntnis erlangt.

    13. Sonstiges

    13.1 RS kann jederzeit seine Rechte und Verpflichtungen aus diesen Bedingungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden abtreten, verpfänden, belasten, treuhänderisch verwalten oder sie auf andere Weise verwenden. Der Kunde darf keinerlei Informationen, egal in welcher Form, sei es in mündlicher, materieller oder dokumentierter Form, verwenden oder offenlegen, die (a) vertraulicher Art sind oder (b) von denen der Kunde weiß oder wissen sollte, dass sie vertraulich sind, oder (c) die von RS als vertraulich gekennzeichnet wurden und die in jedem Fall dem Kunden im Zusammenhang mit diesen Bedingungen (oder dem Gegenstand dieser Bedingungen) offengelegt oder anderweitig in Erfahrung gebracht, erworben oder entwickelt werden. Diese Ziffer gilt auch nach Ablauf dieses Vertrages fort.

    13.2 Jede Partei hat ihre Verpflichtungen im Rahmen des Datenschutzrechts in Bezug auf personenbezogene Daten einzuhalten, die sie gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet. Unbeschadet des Vorstehenden wird RS, wenn RS als Daten-Verantwortlicher in Bezug auf personenbezogene Daten handelt, die im Zusammenhang mit dem Vertrag verarbeitet werden, die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit der RS Datenschutzerklärung unter https://de.rs-online.com/web/content/ueber-uns/ueber-uns-inhalte/datenschutzerklaerung verarbeiten oder deren Verarbeitung veranlassen.

    13.3 Eine intendierte Änderung dieser Bedingungen ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgt (ausgenommen E-Mail) und von jeder Partei oder in ihrem Namen unterzeichnet ist.

    13.4 Alle Mitteilungen, die von einer Partei an eine andere im Rahmen dieser Bedingungen erfolgen, bedürfen der Schriftform und müssen persönlich übergeben oder per frankierter Briefpost oder Sonderzustellung an die Adresse der betreffenden Partei zugestellt oder per E-Mail an LegalNotices@rs.rsgroup.com übermittelt werden und müssen in jedem Fall zu Händen der betreffenden Partei gekennzeichnet sein.

    13.5 Das Versäumnis oder der Verzug einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf nach diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz durchzusetzen oder auszuüben, ist nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf anzusehen, noch ist dies so auszulegen, dass es die Durchsetzung oder Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs zu einem späteren Zeitpunkt verhindert. Ein Verzicht auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen gilt nicht als Verzicht auf einen nachfolgenden Verstoß.

    13.6 Keine der in diesen Bedingungen enthaltene Regelung zielt darauf ab, eine Gesellschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu gründen oder eine der Parteien zu ermächtigen, als Beauftragter für die andere Partei zu handeln, oder dient einem solchen Zweck und keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen oder im Auftrag der jeweils anderen Partei zu handeln oder Verpflichtungen einzugehen oder Zusicherungen oder Gewährleistungen abzugeben oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.

    13.7 Diese Bedingungen wirken zugunsten jeder Partei und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger und sind für sie bindend.

    13.8 Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kunde unterliegt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, jedoch kann RS diese Bedingungen vor jedem zuständigen Gericht durchsetzen.

    13.9 Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellen, dass ein Teil dieser Bedingungen nicht durchsetzbar ist, oder sollte festgestellt werden, dass ein Teil dieser Bedingungen bei einer bestimmten Auslegung nicht durchsetzbar ist, so ist es die ausdrückliche Absicht der Parteien, dass der betreffende Wortlaut so ausgelegt wird, dass eine solche Feststellung vermieden wird, und dass im Falle einer solchen Feststellung der Rest der betreffenden Bestimmung so auszulegen ist, dass sie vollumfänglich wirksam ist.