Die Richtlinie gilt grundsätzlich für alle auf dem Markt befindlichen elektrischen oder elektronischen Geräte. Sie wurden in die Kategorien Haushaltsgeräte, Computer und andere IKT-Geräte, Unterhaltungselektronik, Beleuchtungsgeräte, Spielzeug, Sportgeräte, Industrieanlagen usw. eingeteilt; am Ende der Liste enthält die Richtlinie einen Auffangtatbestand: Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in den Kategorien enthalten sind. Das bedeutet im Grunde, dass jedes Gerät, das etwas Elektrisches oder Elektronisches enthält, von der Richtlinie erfasst wird und entsprechend eine RoHS-Konformitätserklärung benötigt.
Ganz oben auf der Liste der eingeschränkten Stoffe stehen Blei und Quecksilber, die in der Öffentlichkeit am bekanntesten sind. Cadmium, das, wie oben gezeigt, der Auslöser für diese Richtlinie war, ist ebenfalls enthalten, allerdings mit einigen sehr spezifischen Ausnahmen. Der Rest der Liste enthält seltene Bestandteile wie Polybromierte Biphenyle (PBB) - die vollständige Liste kann auf der Website der Richtlinie eingesehen werden.
Die RoHs-Richtlinie für Leuchtmittel
Im September 2021 trat die neue einheitliche Beleuchtungsverordnung (SLR) in Kraft, die alle verfügbaren Beleuchtungstechnologien abdeckt. Sie legt ein neues Effizienzkriterium fest, das für Lichtquellen und die schrittweise Abschaffung nicht kompatibler Beleuchtungstechnologien gilt. In der RoHs-Verordnung wurde ein Zeitplan für die schrittweise Abschaffung der betroffenen Technologien festgelegt. Die erste Phase trat im September 2021 in Kraft, die zweite im September 2023. Dazu gehörten unter anderem die Halogenkapsellampen und T8-Leuchtstofflampen. Mit der Energielabelverordnung (ELR) wurde die Skala der Energieangaben auf den Verpackungen neu kalibriert, was eine Ausweitung des Effizienzbereichs ermöglichte.
Die Ausnahmen von der RoHS-Richtlinie in Bezug auf quecksilberhaltige Lampen wurden einem ständigen Überprüfungsprozess unterworfen. Da Entladungslampen nicht ohne Quecksilber funktionieren, sind sie in der aktuellen RoHS-Richtlinie noch als Ausnahmen aufgeführt. Alle anderen Ausnahmeregelungen für Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen laufen bis Ende 2024 aus; danach werden nur runde T9-Natriumdampf-Hochdrucklampen und einige Lampen für Spezialanwendungen eine neue Verlängerung erhalten. Zusätzliche Informationen dazu finden Sie auf den RS Seiten zum Thema Leuchtstoffröhren-Verbot.
Die RoHs-Richtlinie für Bleimaterialien
Die Elektronikindustrie war lange Zeit auf Blei angewiesen, um Bauteile zu löten. Der Grund dafür ist, dass Legierungen, die z. B. Blei und Zinn enthalten, einen niedrigen Schmelzpunkt haben und leicht zu verarbeiten sind. Seit jedoch das Blei aus ausrangierten Geräten zunehmend in die Gewässer gelangt, wird in allen Branchen eifrig an der Entwicklung bleifreier Lötmittel gearbeitet. Die Richtlinie zwingt die Hersteller, sich für Legierungen zu entscheiden, die Metalle wie Zinn, Silber und Kupfer enthalten. Da diese Legierungen einen höheren Schmelzpunkt haben und schwieriger zu verarbeiten sind, ist es unwahrscheinlich, dass sie ohne eine klare Regelung in so großem Umfang eingeführt worden sind.