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    AGB zu RS VendStock®

    Bedingungen von RS VendStock®

    Die vorliegenden Bedingungen (diese „Bedingungen“) gelten für die Bereitstellung von Dienstleistungen in Bezug auf RS VendStock® in Form von Mehrwertdienstleistungen (die „Dienstleistungen“) durch RS Components GmbH („RS“) an den Kunden und bilden zusammen mit dem Angebotsdokument und den Bedingungen beigefügten Anhängen den „Vertrag“.

    1. Begriffsbestimmungen und Auslegung

    Für diese Bedingungen gelten, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, folgende Begriffsbestimmungen:

    Werktag“ bezeichnet einen Tag (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen), an dem Banken in der Stadt Frankfurt am Main, Deutschland, für die üblichen Bankgeschäfte geöffnet sind,

    Bereitstellungsdatum“ bezeichnet das Datum, ab dem RS die Dienstleistungen an den Kunden erbringt,

    Verkaufsbedingungen“ bezeichnet (i) in Bezug auf die Kernprodukte die unter https://de.rs-online.com/web/content/ueber-uns/ueber-uns-inhalte/agb zu findenden allgemeinen Verkaufsbedingungen von RS in ihrer jeweiligen Fassung, oder (ii) in Bezug auf Product Plus-Produkte (sofern zutreffend) die allgemeinen Verkaufsbedingungen von RS für Product Plus,

    Kunde“ entspricht der Begriffsbestimmung auf dem Angebotsdokument,

    Inkrementelles Wachstumsziel“ bezeichnet den von den Parteien vereinbarten Zielwert für Inkrementelles Wachstum,

    Industrieller Verkaufsautomat“ bezeichnet die jeweilige im Rahmen der Dienstleistungen von oder für RS an den Kunden gelieferte industrielle Verkaufsmaschine,

    „Höchstbestand“ bezeichnet die von den Parteien jeweils vereinbarte Höchstmenge der von RS an den Kunden gelieferten Produkte, die vom Kunden im RS VendStock® Store verwahrt werden,

    „Mindestbestand“ bezeichnet die von den Parteien jeweils vereinbarte Mindestmenge der von RS an den Kunden gelieferten Produkte, die vom Kunden im RS VendStock® Store verwahrt werden,

    Produkte“ bezeichnet diejenigen Produkte von RS und/oder seinen verbundenen Unternehmen, die gemäß diesen Bedingungen an den Kunden zu liefern und vom Kunden im RS VendStock® Store zu verwahren sind (in der jeweils geltenden oder von RS geänderten Fassung).

    RS VendStock® Store“ bezeichnet den bzw. die dem Kunden von RS für den Erhalt und die Lagerung der Produkte gemäß Ziffer 3 bereitgestellte(n) industrielle(n) Verkaufsautomat(en),

    „Dienstleistungen“ bezeichnet die dem Kunden von RS bereitzustellenden Dienstleistungen in Bezug auf RS VendStock®, die diesen Bedingungen unterliegen, und

    Entnahme“ bezeichnet die physische Entfernung von Produkten aus dem RS VendStock® Store durch einen Mitarbeiter, Beauftragten oder Auftragnehmer des Kunden, und „Entnommen“ und „Entnehmen“ sowie Varianten davon sind entsprechend auszulegen.

    2. Allgemeine Verpflichtungen

    2.1 Als Gegenleistung dafür, dass der Kunde sich zur Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen verpflichtet, erklärt sich RS damit einverstanden, dass der Kunde die Produkte im RS VendStock® Store gemäß dieser Bedingungen verwahrt.

    2.2 Der Kunde entnimmt die Produkte aus dem RS VendStock® Store bedarfsgerecht für seine Nutzungszwecke.

    2.3 Der Kunde gewährt RS und seinen Mitarbeitern die Erlaubnis, die Räumlichkeiten des Kunden zwecks (i) Bereitstellung der Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen und (ii) Behebung von Störungen am RS VendStock® Store zu betreten. RS hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter in Räumlichkeiten des Kunden jederzeit die zumutbaren Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien des Kunden einhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Mitarbeitern von RS in seinen Räumlichkeiten ein sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen.

    2.4 RS behält sich vor, den RS VendStock® Store mit RS-Branding zu versehen.

    2.5 Der Kunde hat RS Störungen des RS VendStock® Store unverzüglich, aber in jedem Fall innerhalb von 15 Tagen, anzuzeigen. Ungeachtet der Bestimmung in §§ 599, 600 ff. BGB haftet RS nicht für den ununterbrochenen, fehlerfreien oder sicheren Gebrauch des RS VendStock® Store und zugehöriger Software.

    3. Einrichtung eines RS VendStock® Store

    3.1 Der Kunde hat die Lieferung des RS VendStock® Store entgegenzunehmen und ist dafür verantwortlich, den RS VendStock® Store an einem sicheren Standort in den Räumlichkeiten des Kunden zu platzieren. Der Kunde hat RS das Betreten seiner Räumlichkeiten zur Installation des RS VendStock® Store zu erlauben.

    3.2 Die Produkte müssen stets gemäß allen von RS bereitgestellten Anweisungen und allen Lagerungsbedingungen, die auf der Verpackung der Produkte angegeben sind, im RS VendStock® Store gelagert sein.

    3.3 Für den Fall, dass der Kunde auch andere elektronische oder industrielle Komponenten als die Produkte erwirbt oder besitzt und/oder Produkte besitzt, die er außerhalb des Anwendungsbereiches dieser Bedingungen von RS erworben oder anderweitig bezogen hat, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Produkte getrennt von den Produkten gelagert werden.

    3.4 Das Eigentum am RS VendStock® Store verbleibt bei RS. Mit Lieferung des RS VendStock® Store geht das mit dem RS VendStock® Store verbundene Risiko auf den Kunden über.

    3.5 Der Kunde hat den RS VendStock® Store (i) instand zu halten und (ii) ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu verwenden. Für die Kosten aus dem Betrieb und der Wartung des RS VendStock® Store hat der Kunde allein aufzukommen.

    3.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass der RS VendStock® Store über eine funktionierende Internetverbindung verfügt (und erkennt an, dass es sich hierbei um eine Betriebsvoraussetzung für den RS VendStock® Store handelt). Auf Vereinbarung der Parteien kann RS dem Kunden einen Router zum Gebrauch im Zusammenhang mit dem RS VendStock® Store zur Verfügung stellen. In diesem Fall (i) verbleibt das Eigentum am Router bei RS, (ii) geht das mit dem Router verbundene Risiko mit der Lieferung auf den Kunden über und (iii) hat der Kunde den Router instandzuhalten und ausschließlich im Zusammenhang mit dem RD VendStock® Store zu verwenden. Für die Kosten aus der Wartung des Routers hat der Kunde allein aufzukommen.

    4. Inkrementelles Wachstumsziel

    4.1 Die Parteien haben das Inkrementelle Wachstumsziel vereinbart.

    4.2 Falls das Inkrementelle Wachstumsziel nach billigem Ermessen von RS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht erreicht wurde oder der Fortschritt hinsichtlich der Zielerreichung unzureichend ist, kann RS die Dienstleistungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden gemäß diesem Vertrag beenden.

    5. Lieferung von Produkten

    5.1 Am zwischen den Parteien vereinbarten Tag nimmt RS die erste Lieferung in Höhe des Höchstbestandes der Produkte an den RS VendStock® Store vor.

    5.2 Alle gemäß diesen Bedingungen getätigten Lieferungen von Produkten an den RS VendStock® Store haben den Verkaufsbedingungen entsprechend zu erfolgen.

    6. Produktlagerung

    6.1 Ohne Einschränkung der anderen in diesen Bedingungen enthaltenen Vorschriften:

    (a) darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RS keine Kennzeichnungen oder Beschriftungen auf den Produkten ändern, unkenntlich machen, entfernen, verdecken oder auf andere Weise beeinträchtigen sowie keine zusätzlichen Kennzeichnungen oder Beschriftungen auf den Produkten anbringen und

    (b) ist der Kunde haftbar für Handlungen und Unterlassungen von Seiten seiner Mitarbeiter, Beauftragten und anderen Beschäftigten.

    7. Kaufbedingungen

    7.1 Der Kauf und Verkauf aller Produkte erfolgt zu den in den Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen.

    7.2 Der Kunde darf aus dem RS VendStock® Store keine Lieferungen an Dritte vornehmen.

    7.3 Für die Produkte sind die von den Parteien für Käufe vereinbarten Preise zu zahlen.

    7.4 Die Preise verstehen sich zuzüglich aller anwendbaren Beträge in Bezug auf die Umsatzsteuer und aller anderen anwendbaren Zölle, Abgaben und/oder Steuern. Nach Eingang einer gültigen Steuerrechnung von RS hat der Kunde die zusätzlichen Beträge, die bei der Lieferung der Produkte anfallen, an RS zu zahlen.

    7.5 RS hat in der zwischen den Parteien vereinbarten Häufigkeit (mindestens einmal pro Woche) den Bestand an Produkten im RS VendStock® Store zu überprüfen und mit angemessenen Anstrengungen sicherzustellen, dass die Menge der im RS VendStock® Store verfügbaren Produkte zu jeder Zeit nicht unter dem Mindestbestand und nicht über dem Höchstbestand liegt.

    8. Risiko und Eigentum an den Produkten

    8.1 Mit Lieferung der Produkte an den Kunden geht das mit den Produkten verbundene Risiko auf den Kunden über.

    8.2 Ungeachtet der Tatsache, dass die Produkte im RS VendStock® Store verwahrt werden und das mit den Produkten verbundene Risiko gemäß vorangehender Unterziffer 8.1 oder einer anderen in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmung übergeht, verbleibt das Eigentum an den Produkten bis Erhalt der vollständigen Zahlung für jeden Kauf bei RS; erst dann geht das Eigentum auf den Kunden über.

    8.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Produkten gemäß Unterziffer 8.2 auf den Kunden übergeht, hat der Kunde:

    (a) die Produkte gemäß den Ziffern 3 und 6 zu lagern,

    (b) die Produkte dauerhaft ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern,

    (c) die Produkte als treuhänderischer Beauftragter und Verwahrer von RS zu verwahren und

    (d) RS Informationen in Bezug auf die Produkte bereitzustellen, die RS von Zeit zu Zeit anfordert.

    8.4 Bis zum Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Kunden ist RS berechtigt:

    (a) jederzeit Zugriff auf den RS VendStock® Store zu haben, um die Produkte zu inspizieren und

    (b) jederzeit vom Kunden die Übergabe der Produkte an RS zu verlangen und, falls der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter, in denen die Produkte gelagert werden, zu betreten und die Produkte wieder in Besitz zu nehmen.

    8.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte oder andere von RS gelieferte Güter, die im Eigentum von RS stehen, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu belasten; sollte der Kunde dies dennoch vornehmen, werden alle vom Kunden an RS geschuldeten Gelder (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die RS zur Verfügung stehen) unverzüglich fällig und zahlbar.

    9. Laufzeit und Beendigung

    9.1 Die Dienstleistungen werden ab dem Bereitstellungsdatum erbracht, bis sie von einer der Parteien mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen gegenüber der jeweils anderen Partei gekündigt werden (es sei denn, dass sie gemäß diesen Bedingungen früher gekündigt werden) oder bis zu einer Beendigung des Vertrags.

    9.2 Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Rücksendung des RS VendStock® Store an RS zu veranlassen. Falls der Kunde seiner Verpflichtung aus dieser Ziffer nicht nachkommt, erteilt der Kunde RS und dessen Mitarbeitern die Erlaubnis, nach entsprechender Mitteilung durch RS die Räumlichkeiten des Kunden zwecks Abholung des RS VendStock® Store zu betreten.

    10. Höhere Gewalt

    10.1 Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag oder haftet anderweitig gegenüber der anderen Partei aufgrund eines Verzugs bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen oder aufgrund der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag, sofern ein solcher Verzug bzw. eine solche Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen.

    11. Haftung und Rechtsbehelfe

    11.1 Keine in diesem Vertrag enthaltene Regelung schränkt die Haftung der Parteien für Todesfälle oder Körperverletzungen ein, die durch ihre Fahrlässigkeit, ihren Betrug oder ihre arglistige Täuschung verursacht wurden, oder schließt eine derartige Haftung aus, oder für irgendeinen anderen Sachverhalt, für den sie die Haftung gesetzlich nicht einschränken oder ausschließen kann.

    11.2 Soweit in Unterziffer 11.1 und 11.4 nichts anderes vorgesehen ist, haftet keine der Parteien für folgende Schäden, ob aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht entstanden und selbst bei Vorhersehbarkeit durch eine der Parteien: entgangener Gewinn, Geschäftsausfall, Auftragsverluste, Einnahmeverluste, Verlust an Geschäftswert, Produktionsausfall, Verlust erwarteter Einsparungen, Kosten für die Instandsetzung des Bereichs, in dem der RS VendStock® Store vom Kunden montiert wurde, mangelnder wirtschaftlicher Erfolg oder jegliche mittelbare bzw. Folgeschäden.

    11.3 Vorbehaltlich Unterziffer 11.1 ist die Haftung von RS gemäß oder aufgrund dieses Vertrages wie folgt begrenzt: für Schäden am Sachvermögen des Kunden ist die Haftung auf 10.000 EUR begrenzt; in Bezug auf alle anderen Verbindlichkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder im Zusammenhang mit diesem entstehen, ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des Gesamtwerts der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis erworbenen Produkte begrenzt.

    11.4 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses begrenzt.

    11.5 Die vorhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Geschäftsführer von RS.

    11.6 Eine Haftung durch RS für gewährte Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind) und für Ansprüche, die auf dem Produkthaftungsgesetz basieren, bleibt hiervon unberührt.

    12. Allgemeine Bestimmungen

    12.1 Dieser Vertrag legt die abschließende Vereinbarung und Abrede zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dieses Vertrages fest. Die Parteien erkennen an, dass sie diesen Vertrag unter ausschließlicher Berufung auf die ausdrücklich von diesem Vertrag erfassten oder darin aufgenommenen Zusicherungen, Gewährleistungen und Zusagen eingehen und, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt, keine der Parteien in Bezug auf andere vor dem Vertragsdatum erteilte Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen haftet, es sei denn, diese wurden in betrügerischer Absicht erteilt.

    12.2 Während der Laufzeit und für eine Dauer von 3 Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages haben die Parteien sämtliche geschäftlichen und technischen Informationen bezüglich der jeweils anderen Partei, die sie infolge der Eingehung oder Erfüllung dieses Vertrages erhalten oder sich verschafft haben, insbesondere Informationen bezüglich der Bestimmungen bzw. des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages, anderen Vertragsteilen oder den Vertragsverhandlungen, als streng vertraulich zu behandeln; dies gilt, soweit nicht die Einwilligung der offenbarenden Partei vorliegt oder eine Offenlegung gesetzlich, durch gerichtliche Anordnung oder nach den Regelwerken einer relevanten Wertpapierbörse oder einer relevanten Regulierungsbehörde oder staatlichen Stelle gefordert ist oder die Informationen ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt geworden sind.

    12.3 Jede Partei hat ihre Verpflichtungen im Rahmen des Datenschutzrechts in Bezug auf personenbezogene Daten einzuhalten, die sie gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet. Unbeschadet des Vorstehenden wird RS, wenn RS in Bezug auf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet werden, als für die Verarbeitung Verantwortlicher handelt, die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit der RS-Datenschutzerklärung unter https://de.rs-online.com/web/content/ueber-uns/ueber-uns-inhalte/datenschutzerklaerung verarbeiten oder deren Verarbeitung veranlassen.

    12.4 Mit keiner der in diesem Vertrag enthaltenen Regelung wird eine Personengesellschaft oder Bildung einer Kapitalgesellschaft zwischen den Parteien begründet.

    12.5 Dieser Vertrag ist für die und zugunsten der Rechtsnachfolger der Parteien bindend und darf von keiner Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden.

    12.6 Eine Änderung dieses Vertrages ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von jeder Partei oder in deren Namen unterzeichnet ist.

    12.7 Sofern ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellt, dass eine Bestimmung dieses Vertrages in einer Rechtsordnung unwirksam, unzulässig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung nicht als Teil dieses Vertrages; die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen bleibt unberührt und die Gültigkeit, Zulässigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung unbeeinträchtigt.

    12.8 Das Versäumnis oder der Verzug einer Partei ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf auszuüben, stellt keinen Verzicht der jeweiligen Partei auf dieses oder ein anderes Recht, eine andere Befugnis oder einen anderen Rechtsbehelf und auch keine Beeinträchtigung oder Entbindung von der zukünftigen Ausübung dieses oder eines anderen sich aus diesem Vertrag oder anderweitig ergebenden Rechts, einer anderen Befugnis oder eines anderen Rechtsbehelfs dar.

    12.9 Wenn eine Partei gemäß diesem Vertrag mit einer anderen Partei die Zahlung eines Betrages als Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung vereinbart, ist dieser Betrag ausschließlich der anfallenden Umsatzsteuer zu verstehen; der Empfänger der Lieferung hat nach Erhalt einer von der maßgeblichen Partei ausgestellten gültigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer neben dem Betrag auch die Umsatzsteuer zu zahlen.

    12.10 Die Kosten, die den Parteien bei der Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung dieses Vertrages entstehen, sind von jeder Partei selbst zu tragen.

    13. Mitteilungen

    13.1 Mitteilungen, die gemäß diesem Vertrag einer Partei zugehen sollen, haben schriftlich zu erfolgen und sind von oder im Namen der mitteilenden Partei zu unterschreiben; sofern sie der Partei nicht persönlich übergeben werden, sind sie an der auf Seite 1 dieses Vertrages aufgeführten oder anderweitigen jeweils schriftlich mitgeteilten Adresse der Partei zu hinterlassen oder frankiert als Brief mit prioritärer Behandlung oder per Einschreiben dorthin zu senden.

    13.2 Als zugestellt gilt eine Mitteilung: bei persönlicher Übergabe zum Übergabezeitpunkt oder bei einer deutschen Adresse 48 (achtundvierzig) Stunden nach Einwurf und bei allen anderen Adressen 96 (sechsundneunzig) Stunden nach Einwurf. Liegt der sich daraus ergebende Zeitpunkt der Zustellung außerhalb der im Empfängerland üblichen Geschäftszeiten, gilt die Mitteilung 2 (zwei) Stunden nach Beginn der Geschäftszeiten am in diesem Land folgenden Werktag als zugestellt.

    14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    14.1 Dieser Vertrag sowie (vertragliche wie auch außervertragliche) Streitigkeiten, Ansprüche oder Obliegenheiten, die sich aus diesem Vertrag, dessen Vertragsgegenstand oder dessen Abschluss ergeben, unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

    14.2 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte der Stadt Frankfurt am Main, Deutschland, für die Beilegung von (vertraglichen wie auch außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus diesem Vertrag, dessen Vertragsgegenstand oder dessen Abschluss ergeben, ausschließlich zuständig sind.