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    AGB für Services

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Services

    (Version aktualisiert Februar 2023)

    In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    RS: bezeichnet RS Components GmbH, Mainzer Landstraße 180, 60327 Frankfurt am Main, Amtsgericht: Frankfurt am Main HRB 117725, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 1153023 43 .

    RS-Webseite: bezeichnet die RS-Webseite unter https://de.rs-online.com/web/.

    1. Allgemeines

    1.1 Alle von RS erbrachten Dienste („Services“) unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    1.2 Die spezifischen Einzelheiten der Services werden in einem separaten Dokument dargelegt, das von den Parteien vereinbart wird („Deckblatt“). Für jeden Service gelten besondere Bedingungen („Besondere Servicebedingungen“) sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Services.

    1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besonderen Leistungsbedingungen und das Deckblatt bilden zusammen den Vertrag („Vertrag“) über die Erbringung der Leistungen zwischen dem Kunden und RS. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Geschäftsbedingungen, dem Deckblatt und den besonderen Servicebedingungen gilt die folgende Rangfolge: (a) das Deckblatt; (b) die besonderen Servicebedingungen; und (c) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen .

    1.4 Für die Erbringung von Services durch RS gelten keine anderen Bedingungen, es sei denn, sie wurden schriftlich von einem bevollmächtigten Unterzeichner von RS vereinbart oder ausdrücklich anders in diesen Bedingungen und Konditionen angegeben.

    1.5 Das Werben für Services auf der RS-Webseite stellt noch kein annahmefähiges Angebot dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung von RS an den Käufer („Kunde“), ein Angebot zum Erwerb von Services abzugeben. Die Annahme der Bestellung des Kunden durch RS erfolgt spätestens mit der Bestätigung der Preise und Liefertermine in Schrift- oder Textform durch RS an den Kunden, wodurch ein Vertrag zwischen RS und dem Kunden zustande kommt.

    1.6 Diese Bedingungen gelten nicht für die Bereitstellung von Produkten durch RS, für die gesonderten Bedingungen gelten.

    1.7 Die Aufmerksamkeit des Kunden ist insbesondere für Ziffer 7 erforderlich, diese enthält bestimmte Beschränkungen der Haftung von RS.

    2. Services

    2.1 RS bemüht sich in angemessener Weise um die Bereitstellung der Services:

    i in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen; und

    ii nach Maßgabe der im Deckblatt angegebenen Leistungsdaten.

    3. Verpflichtungen des Kunden

    3.1 Der Kunde ist verpflichtet:

    i mit RS in allen auf Services bezogenen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten;

    ii RS und den Mitarbeitern von RS rechtzeitig und unentgeltlich Zugang zu den Räumlichkeiten, Büroräumen, Daten und anderen Einrichtungen des Kunden zu gewähren, soweit RS dies vernünftigerweise benötigt;

    iii alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten und alle geltenden Gesetze einzuhalten, die erforderlich sind, damit RS die Services erbringen kann; und

    iv RS rechtzeitig alle Dokumente, Informationen, Gegenstände und Materialien zur Verfügung zu stellen, die RS im Zusammenhang mit der Erbringung der Services vernünftigerweise benötigt, und sicherzustellen, dass diese korrekt und vollständig sind.

    3.2 Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von RS gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner Vertreter, Subunternehmer, Berater oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert wird, hat RS unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe Anspruch, dass der Zeitraum zur Erfüllung der Verpflichtungen um die vom Kunden verursachte Verzögerung verlängert wird.

    4. Gebühren

    4.1 Die Gebühren für die Services sind auf dem Deckblatt aufgeführt.

    4.2 Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer örtlicher Verkaufssteuern, die RS in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Art und Weise hinzurechnen wird.

    4.3 Die Gebühren werden jährlich mit Wirkung zum Jahrestag der Unterzeichnung des Deckblatts entsprechend der prozentualen Veränderung des örtlichen Verbraucherpreisindexes im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum geändert, wobei die erste Änderung am ersten Jahrestag der Unterzeichnung des Deckblatts in Kraft tritt und auf der letzten verfügbaren Zahl für die prozentuale Veränderung des örtlichen Verbraucherpreisindexes beruht.

    5. Zahlung

    5.1 Sofern auf dem Deckblatt nichts anderes vereinbart ist, werden alle Gebühren monatlich und nachträglich in Rechnung gestellt. RS stellt dem Kunden am Ende eines jeden Monats eine Rechnung für die in diesem Monat erbrachten Services aus. Der Kunde ist verpflichtet, RS alle in jeder Rechnung aufgeführten Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

    5.2 Wird ein Betrag nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt, so gilt dies unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe:

    i RS kann dem Kunden 40 EUR als Ausgleich für die geschätzten Verwaltungs- und sonstigen vergeblichen Kosten berechnen, die RS entstehen, weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; und

    ii RS kann dem Kunden außerdem ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung (sowohl vor als auch nach einer gerichtlichen Entscheidung) Zinsen auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 4 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (jedoch in Höhe von 5 % p.a. für jeden Zeitraum, in dem der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank unter 0 % liegt, jedoch nicht mehr als 9 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) mit monatlicher Zinseszinsberechnung berechnen.

    6. Nutzung der Services

    6.1 Der Kunde erkennt an, dass er dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die von ihm bestellten Services für die Zwecke, für die er sie zu nutzen beabsichtigt, geeignet sind.

    7. Haftung

    7.1 RS haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RS nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Vorschrift ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf.

    7.3 In einem Fall nach Ziffer 7.2 haftet RS nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

    7.4 Die Haftung nach vorstehender Ziffer 7.2 ist auf den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    7.5 Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zu Gunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RS.

    7.6 Eine etwaige Haftung von RS für etwaige Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen, um eine Garantie im Rechtssinne darzustellen) sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

    8. Höhere Gewalt

    Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das sich der Kontrolle von RS entzieht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Pandemien, Epidemien, Krisen oder Ausbrüche, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstaus, Ausfall jeglicher externen Leitung oder die Unmöglichkeit für RS, Materialien oder Artikel zu beschaffen, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, außer zu gesteigerten Preisen). Wenn RS aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt an der Erfüllung aller oder einiger ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen gehindert oder eingeschränkt wird, ist RS für den Zeitraum, in dem dieses Ereignis andauert, von ihren Verpflichtungen entbunden und haftet nicht für Verzögerungen und/oder Versäumnisse bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen während dieses Zeitraums. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als vierzehn Tage andauert, kann RS die betroffene Bestellung stornieren, ohne Haftung gegenüber dem Kunden.

    9. Rechte an geistigem Eigentum

    9.1 Alle Rechte an geistigen Eigentum sind und bleiben das ausschließliche Eigentum der Partei, die diese hält oder ggf. des Drittlizenzgebers dieser Partei.

    9.2 Alle Rechte am geistigen Eigentum an Ergebnissen, die von oder im Namen von RS im Zuge der Erbringung der Services erstellt werden, gehen mit der Erstellung auf RS über und verbleiben bei RS. RS gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung solcher Ergebnisse, um die Services und die Ergebnisse entgegen zu nehmen und im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu nutzen. Der Kunde darf die in dieser Ziffer 9.2 gewährten Rechte nicht unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.

    9.3 Alle Logos, Handelsnamen oder Handelsmarken („Marken“), an denen RS im Rahmen der Geschäftstätigkeit die Rechte hält oder diese verwendet, sind Eigentum von RS oder den Lizenzgebern. RS behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Verwendung solcher Marken vor. Der Kunde darf solche Marken oder ähnliche Marken ohne vorherige schriftliche Genehmigung von RS weder verwenden noch deren Verwendung erlauben.

    10. Vertraulichkeit

    10.1 Der Kunde darf keine Informationen in irgendeiner Form, sei es in mündlicher, materieller oder dokumentierter Form, verwenden oder weitergeben, die: (a) ihrer Natur nach vertraulich sind; oder (b) von denen der Kunde weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulich sind; oder (c) die von RS als vertraulich bezeichnet werden, und die – in jedem dieser Fälle – dem Kunden offengelegt werden oder anderweitig von ihm in Erfahrung gebracht, erworben oder entwickelt werden im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder ihrem Gegenstand).

    10.2 Diese Ziffer 10 gilt über die Beendigung dieses Abkommens hinaus, unabhängig davon, aus welchem Grund diese erfolgt.

    11. Laufzeit und Kündigung

    11.1 Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung des Deckblatts durch den Kunden in Kraft und gilt für die in diesem Deckblatt angegebene Dauer, sofern sie nicht vorher gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird.

    11.2 Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.

    11.3 Dieser Vertrag kann von jeder Partei fristlos in Schriftform gekündigt werden, wenn die andere Partei:

    i einen Beschluss über ihre Auflösung fasst oder ein zuständiges Gericht die Auflösung der anderen Partei anordnet;

    ii Betroffen ist von: (i) Maßnahmen zur Anordnung einer Zwangsverwaltung oder zur Bestellung eines Verwalters, (ii) jeglicher Bekanntgabe, dass die Bestellung eines Verwalters beabsichtigt ist, (iii) Maßnahmen zur Bestellung eines Konkursverwalters oder Zwangsverwalters oder (iv) Maßnahmen eines Gläubigers zur Inbesitznahme oder zum Verkauf von Vermögenswerten dieser Partei;

    iii einen Gesamtvergleich mit seinen Gläubigern schließt oder bei einem zuständigen Gericht einen Antrag auf allgemeinen Schutz vor seinen Gläubigern stellt;

    iv seine Geschäftstätigkeit an dreißig (30) aufeinanderfolgenden Tagen einstellt; oder

    v nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen (entsprechend der Bedeutung des Begriffs gem. Abschnitt 123 des UK Insolvency Act von 1986) oder ein Äquivalent nach dem für den Kunden geltenden Insolvenzrecht, wie z.B. §§ 17 ff. der deutschen Insolvenzordnung.

    11.4 RS kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen an RS in Verzug ist und der Verzug länger als zwei Wochen nach Erhalt einer Mitteilung von RS andauert, in der RS die Kündigung angedroht oder sich das Recht dazu vorbehalten hat.

    11.5 Die Kündigung oder der Ablauf dieses Vertrages berührt nicht den Fortbestand und die Gültigkeit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aufgrund von Klauseln, deren Fortbestand für die Auslegung oder Durchsetzung dieses Vertrages erforderlich ist.

    11.6 Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet:

    i unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen an RS zu zahlen und RS kann in Bezug auf alle erbrachten Leistungen, für die keine Rechnung ausgestellt wurde, eine Rechnung vorlegen, die sofort nach Erhalt zahlbar ist; und

    ii alle vertraulichen Informationen von RS, die sich in seinem Besitz befinden, zusammen mit allen Kopien davon zurückzugeben oder nach Wahl von RS alle vertraulichen Informationen durch Schreddern oder Verbrennung aller Dokumente und anderen Materialien, die sich in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden, zu vernichten und/oder unwiederbringlich zu löschen, wenn sie auf elektronischen oder magnetischen Medien gespeichert sind, und RS zu bestätigen, dass dies erfolgt ist.

    12. Anti-Korruptionsbestimmungen

    12.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze, Satzungen und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption („einschlägigen Anforderungen“) einzuhalten (und sorgt dafür, dass die mit ihm verbundenen Personen oder andere Personen, die Services im Zusammenhang mit diesen Bedingungen kaufen, dies tun) und wird:

    i Angestellte, Vertreter oder Subunternehmer von RS (direkt oder indirekt) nicht veranlassen, ein Zugeständnis an den Kunden zu machen oder einen Vorteil zu gewähren, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, als Gegenleistung für ein Geschenk, Geld oder einen anderen Anreiz;

    ii keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die dazu führen, dass RS gegen eine der einschlägigen Anforderungen verstößt, und

    iii RS unverzüglich über alle Anfragen oder Forderungen nach unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art informieren, die der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erhält.

    12.2 Finanzielle Beschränkungen für Geschenke und Bewirtungen sind in der Anti-Korruptionsrichtlinie von RS enthalten und weitere Einzelheiten sind auf Anfrage erhältlich.

    12.3 Jeder Verstoß gegen diese Ziffer 12 ist ein wesentlicher Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, der nicht behoben werden kann.

    13. Moderne Sklaverei

    13.1 Der Kunde muss angemessene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Sklaverei und Menschenhandel nicht in einer seiner Lieferketten oder in einem Teil seines eigenen Geschäfts stattfinden. Der Kunde wird RS auf Anfrage eine Erklärung über die von ihm ergriffenen Maßnahmen sowie weitere Informationen zur Verfügung stellen, die RS in angemessener Weise benötigt, um eine Erklärung zur Sklaverei und zum Menschenhandel zu erstellen. Der Kunde muss RS unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von tatsächlicher oder vermuteter Sklaverei oder Menschenhandel in einer Lieferkette erhält, die mit dieser Vereinbarung in Verbindung steht.

    14. Datenschutz und Kundeninformationen

    14.1 Für die Zwecke dieser Ziffer bedeutet (a) „Datenschutzgesetze“ alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in allen relevanten Rechtsordnungen, die sich auf die Verwendung oder Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, einschließlich: (i) der EU-Verordnung 2016/679 (die „DSGVO“), (ii) der EU-Verordnung 2016/679 in der Form, in der sie aufgrund von Abschnitt 3 des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des Rechts von England und Wales ist (die „UK GDPR“); (iii) des UK Data Protection Act 2018 („DPA“) und (iv) des UK Privacy and Electronic Communications (EC Directive) Regulations 2003; jeweils in der von Zeit zu Zeit aktualisierten, geänderten oder ersetzten Fassung; und (b) die Begriffe „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verarbeiter“ und „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ haben die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.

    14.2 Jede Partei hält sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag an die ihr durch die Datenschutzgesetze auferlegten Bestimmungen und Verpflichtungen.

    14.3 Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, hat die verarbeitende Partei: (a) die Bestimmungen und Verpflichtungen einzuhalten, die einem Auftragsverarbeiter durch die DSGVO auferlegt werden, einschließlich der Bestimmungen in Art. 28 Abs. 3 lit. a -h, die Teil dieses Vertrages sind und in diesen aufgenommen werden, als ob sie vollständig aufgeführt wären, und der Verweis auf „dokumentierte Weisungen“ in Art. 28 Abs. 3 lit. a schließt die Bestimmungen dieses Vertrages ein; und (b) keine personenbezogenen Daten an eine betroffene Person oder einen Dritten weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht auf schriftlichen Antrag der anderen Partei oder ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen.

    14.4 Erhält eine der Parteien eine Beschwerde, eine Mitteilung oder einen Hinweis, die/der sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die andere Partei oder auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch eine der Parteien bezieht, oder erleidet eine der Parteien eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (wie in der DSGVO definiert), so benachrichtigt sie unverzüglich die andere Partei und gewährt der anderen Partei eine angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung in Bezug auf eine solche Beschwerde, Mitteilung oder Hinweis oder Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

    15. Sonstiges

    15.1 RS kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Kunden abtreten, verpfänden, belasten, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise damit umgehen.

    15.2 Eine behauptete Änderung dieser Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich (unter Ausschluss von E-Mail) erfolgt und von jeder Partei oder in ihrem Namen unterzeichnet ist.

    15.3 Alle Mitteilungen, die eine Partei der anderen im Rahmen dieses Vertrags macht, müssen schriftlich erfolgen und persönlich oder per (Eil-)Post oder Einschreiben an die zu Beginn dieses Vertrags angegebene Adresse zugestellt oder per E-Mail an LegalNotices@rs-components.com übermittelt werden. In jedem Fall sind sie zu Händen der betreffenden Partei zu adressieren.

    15.4 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß diesen Bedingungen oder dem Gesetz durchzusetzen oder auszuüben, ist nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf zu werten und verhindert auch nicht die Durchsetzung oder Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Verzichtserklärung in Bezug auf einen Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen gilt nicht als Verzicht hinsichtlich eines späteren Verstoßes.

    15.5 Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu begründen oder eine der Parteien zu ermächtigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln, und keine der Parteien ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, Verpflichtungen einzugehen, Zusicherungen oder Garantien abzugeben oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.

    15.6 Diese Vereinbarung gilt für jede Partei und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen und ist für diese verbindlich.

    15.7 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kunde unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, wobei RS diesen Vertrag vor jedem zuständigen Gericht durchsetzen kann.

    15.8 Sollte ein Teil dieser Bedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für nicht durchsetzbar befunden werden oder bei einer bestimmten Auslegung als nicht durchsetzbar befunden werden, so ist es die ausdrückliche Absicht der Parteien, dass der betreffende Wortlaut so ausgelegt wird, dass eine solche Feststellung vermieden wird, und dass im Falle einer solchen Feststellung der Rest der betreffenden Bestimmung so ausgelegt wird, dass sie ihre volle Wirkung entfaltet.