Ökodesignverordnung Anforderungen Stufe 1 und 2

Ökodesign-Anforderungen Stufe 1 und 2 und CO2-Ausstoß – eine Geschichte „ökologischer“ Beleuchtungstechnik

Das Jahr 2009 sah wohl die wichtigste Maßnahme der Europäischen Union im Hinblick auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch stufenweise Abschaffung nicht energieeffizienter Lampen. Dies war die Verordnung 244/2009 zu Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen, besser bekannt als Ökodesign-Verordnung, Stufe 1, und diente als Durchführungsmaßnahme.

Stufe 1 bezieht sich auf Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht und führte die sofortige Beschränkung des Verkaufs aller Lampen für Allgemeinbeleuchtung über 100 W, von Mattglas-Glüh- und -Halogenlampen ein. Im Anschluss daran waren alle Klarglas-Halogenlampen mit einer Energieeffizienzklasse von D und E bis September 2012 abzuschaffen. Dieser Prozess wird sich von Jahr zu Jahr fortsetzen. Lampen der Energieklasse C sollten zum Beispiel bis 2016 abgeschafft werden.

Die Stufe 2 der Ökodesign-Verordnung wurde im Dezember 2012 im Anschluss an Stufe 1 veröffentlicht. Sie gilt für Lampen mit gebündeltem Licht wie Reflektorlampen des Typs MR16, einschließlich LEDs. Damit wird die Abschaffung ineffizienter Lampen, wie herkömmlicher Niederspannungs-Halogenlampen, angestrebt, beginnend mit den Lampen mit der niedrigsten Energieklasse im September 2013. Die Durchführungsmaßnahmen gelten sowohl für Leuchtmittel in privaten Haushalten als auch im Dienstleistungssektor und legen auch hier Mindestanforderungen an den Energieverbrauch fest. Eine umfassende Überprüfung der Wirkung der Gesetzgebung wird darüber hinaus 2015 stattfinden. Laut Berechnungen sollte der Wechsel zu energieeffizienteren Lampen den Energieverbrauch für Beleuchtung im Haushaltsbereich EU-weit um 30 Prozent reduzieren. Dies ist einer Senkung des CO2-Ausstoßes von enormen 23 Mio. Tonnen pro Jahr gleichzusetzen.

Die Europäische Union bleibt ihrer Verpflichtung zur Umsetzung ihrer Zielsetzungen im Kampf gegen den Klimawandel treu. Dazu gehört auch die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 20 %, im Vergleich zum Normalverbrauch, bis 2020. Energieeffizienzprodukte sind ein Grundstein beim Erreichen dieses Ziels. Beleuchtung kann bis zu ein Fünftel des Stromverbrauchs eines Haushalts ausmachen. Dies bedeutet, dass eine Umrüstung der Lampen den Gesamtstromverbrauch eines Haushalts um bis zu 10-15 % senken und leicht 50 €/Jahr (unter Berücksichtigung der Kosten zum Kauf von Lampen) einsparen kann.

Dank dieser Verordnung sollten EU-Bürger nahezu 40 Mrd. kWh sparen und den CO2-Ausstoß um rund 15 Mio. Tonnen pro Jahr bis 2020 senken. Es wird erwartet, dass rund 5-10 Mrd. Euro wieder in die EU-Wirtschaft zurückfließen werden.

Die zunehmende Bedeutung von LED-Beleuchtung wurde bereits erwähnt. Über diese Technologie wird bereits seit mehr als einem Jahrzehnt geredet, doch erst in jüngsten Jahren hat sie begonnen, einen positiven Einfluss auf die allgemeine Beleuchtungstechnik zu nehmen. Es hat einige Zeit gedauert, bis LEDs wirklich wirtschaftlich geworden sind. Doch jetzt kann die Technologie eine äquivalente akzeptable Farbwiedergabe liefern, die der der Glühlampen, die sie ersetzen soll, entspricht, sowie hohe Energieeffizienz und eine extrem lange Bemessungslebensdauer bietet. Sie hat viele wichtige Vorteile. Zu den wichtigsten gehört eine Senkung des Stromverbrauchs im Beleuchtungsbereich zwischen 40 und 80 %.