Gesundheit und Sicherheit – Nationaler Inspektionstag – 22. Oktober 2014

Der Nationale Inspektionstag ist ein jährlich stattfindendes Ereignis zur Sensibilisierung Aller im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Hierfür ist traditionell der Mittwoch der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vorgesehen, die jedes Jahr im Oktober stattfindet und diesmal am 20. Oktober 2014 beginnt. Unter der Leitung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind alle Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten eingeladen, ihre Arbeitsstätte am Nationalen Inspektionstag zu überprüfen.

 

Im Vereinigten Königreich veröffentlichte der TUC (Trade Union Congress, entspr. Gewerkschaftsdachverband) eine Reihe an Leitlinien zur Unterstützung von Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten bei der Vorbereitung derartiger Prüfungen. Diese Leitlinien umfassen mitunter Folgendes: Prüfungen von Gesundheit und Sicherheit mit einer Beispiel-Checkliste für Prüfungen; und einer Anleitung, die speziell auf Unternehmen im Bereich Instandhaltung abzielt, namens Instandhaltung am Arbeitsplatz – Eine Anleitung für Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte mit einer sehr wertvollen Auflistung von Punkten, auf die Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte bei einer Prüfung zu achten haben. Hierzu zählt:

 

  • Ist für alle Gebäude und Geräte ein Instandhaltungsplan vorhanden?

  • Sind alle routine- bzw. standardmäßigen Instandhaltungsarbeiten einer Risikoabschätzung unterzogen worden und sind die Risiken zeitgemäß?

  • Sind alle Kontrollmaßnahmen, die aus der Risikoabschätzung hervorgehen, umgesetzt worden und funktionieren sie?

  • Welche Prozesse stellen sicher, dass nicht-routinemäßige Instandhaltungsarbeiten einer Risikoabschätzung unterzogen werden?

  • Werden alle Instandhaltungsarbeiten aufgezeichnet und überwacht?

  • Ist das gesamte Instandhaltungspersonal vollständig geschult und mit entsprechendem Equipment und passender persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet?

  • Ist das Personal über die möglichen Folgen von Instandhaltungsarbeiten auf das Personal selbst aufgeklärt worden?

  • Sind alle potenziellen Gefahren (z. B. Asbest) erkannt und eindeutig gekennzeichnet worden, sodass das Instandhaltungspersonal informiert ist?

  • Welche Vorkehrungen werden getroffen, um sicherzustellen, dass externes Personal kompetent ist und sich der potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz bewusst ist?

  • Wurden Verletzungen, Krankheiten oder Beinahe-Unfälle im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten oder aufgrund mangelnder Instandhaltung seit der letzten Inspektion aufgezeichnet?

 

Der TUC achtet insbesondere auf Instandhaltungsarbeiten. Grund dafür ist, dass zwar lediglich 6 % aller Arbeitnehmer im Bereich Instandhaltung tätig sind (nicht notwendigerweise hauptsächlich und in Vollzeit), in ganz Europa jedoch 15 % bis 20 % aller Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten auftreten. Hierfür können drei Hauptursachen genannt werden: Zuallererst umfassen Instandhaltungsarbeiten oftmals sehr gefährliche Prozesse, darunter Arbeiten in großen Höhen oder mit elektrischem Strom und gefährlichem Equipment; zweitens: Instandhaltungsarbeiten unterliegen oftmals keiner vollständigen Risikoabschätzung; und drittens: Instandhaltungsarbeiten werden oftmals von externen Dienstleistern ausgeführt, die mit der vorherrschenden Arbeitsumgebung unter Umständen nicht vertraut sind.

 

Alle Arbeitsstätten erfordern eine bestimmte Art an Instandhaltungsarbeiten, einschließlich der Wartung von Geräten, Gebäuden oder Transportmitteln. Doch während Instandhaltungsarbeiten ein bestimmtes Risiko für das jeweilige Personal darstellen können, ist es oftmals bedeutend gefährlicher, diese Arbeiten nicht durchführen zu lassen.

 

Nach der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bestehen fünf Grundprinzipien für sichere Wartungsvorgänge: Planen; den Arbeitsbereich sicher gestalten; geeignetes Equipment verwenden; Arbeiten nach Plan durchführen; Endprüfungen durchführen. Ein geplantes Instandhaltungsprogramm ist demnach Teil einer ordentlichen Sicherheitspolitik – muss jedoch sicher ausgeführt werden.