Analyseverfahren zum Nachweis der Konformität


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"Wie weise ich RoHS-Konformität nach?" - so lautet oftmals die aktuelle Frage von Industrie und Handel, nachdem Kernthemen wie beispielsweise "bleifreies Löten" und die Verfügbarkeit respektive Beschaffung RoHS-konformer Bauteile und Materialien nach Inkrafttreten der RoHS-Direktive größtenteils geklärt sind.

Eine Pauschalantwort gibt es dazu leider nicht: Im Rahmen der RoHS-Richtlinie bleiben dem Hersteller - dem Inverkehrbringer im Sinne der Richtlinie - alle Möglichkeiten offen, um eine für das Unternehmen passende Strategie zu definieren und zu realisieren. Welche Maßnahmen zum Nachweis der Konformität mit der RoHSRichtlinie getroffen werden, hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen und ist oftmals eine Frage von Ressourcen und Budget. Sicher ist jedoch: Verstöße gegen die Anforderungen der RoHS-Richtlinie werden nicht ungeahndet bleiben! Ein Beispiel hierfür ist der Versuch eines namhaften, international tätigen Elektronik-Konzerns, Waren von England via Niederlande nach Europa einzuführen. Die niederländischen Behörden (Zoll) stoppten den kadmiumhaltigen Import (Verstoß gegen geltendes NL-Gesetz) - 17 Mio. Euro Strafgeld und Waren im Wert von 226 Mio. Euro mussten zur Überarbeitung retourniert werden.

In der Regel offerieren sich dem Hersteller zwei Möglichkeiten, die Konformität mit der RoHS-Richtlinie nachzuweisen. Diese sind:

  1. Selbstdeklaration auf Basis firmenfremder Daten und Informationen - Konformitätserklärung nach "Papierprüfung" von Produktdaten
  2. Erklärung der Konformität nach Gewinnung firmeneigener und/ oder nach der Überprüfung firmenfremder Informationen und Daten - Anwendung chemischer Analyseverfahren im Rahmen der Qualitätssicherung

Im Rahmen der so genannten Selbstdeklaration erklärt der Hersteller die Konformität mit der RoHS-Richtlinie auf Basis der ihm bekannten und von seinen Zulieferanten überlassenen Informationen. Im Detail heißt das, dass der Hersteller sich durch seine Zulieferanten zusichern oder bestätigen lässt, dass die ihm verkauften Waren keinen der sechs verbotenen (limitierten) Inhaltsstoffe enthalten. Diese Nachweise werden für alle Bauteile und Materialien gesammelt und konsolidiert, um daraus resultierend die Konformität mit der Richtlinie nachweisen zu können. Dies ist sicherlich eine Mög-lichkeit, die die RoHS-Richtlinie vorsieht und zulässt. Es ist jedoch sehr genau zu berücksichtigen und zu bewerten, aus welchen Quellen die betreffenden Informationen stammen.

Kann man diesen Informationen des Zulieferanten trauen? Bestehen etwaige Verdachtsmomente? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - und da sollte auf Nummer Sicher gegangen werden.

Die SGS-Gruppe, mit 24 akkreditierten RoHS-Laboren weltweit und Mehr als 1000 Mitarbeitern in diesem Arbeitsbereich, bietet hierzu alle erforderlichen RoHS-Analyseverfahren, um der Industrie und dem Handel unabhängige Daten und Fakten für die Erstellung der RoHS Konformitäts- Erklärung zur Verfügung zu stellen. Chemische Analyseverfahren sollten integraler Bestandteil der Qualitätssicherung sein, will man alle Verdachtsmomente und Schwachstellen aufdecken und ausräumen. Zur Untersuchung von Materialien und Komponenten stehen im Wesentlichen drei Untersuchungsmethoden zur Auswahl.

Die XRF-Screening-Methode ist ein ortsunabhängiges Übersichtsverfahren zur schnellen und kostengünstigen Generierung von Prüfund Messdaten. Vor Anwendung der Methode sollte jedoch genau geklärt werden, ob die vorliegende Probe für eine derartige Messmethode geeignet ist. Die aus der Messung resultierenden Ergebnisse sind anhand der IEC 62321, Ed. 1 zu beurteilen und auszuwerten. Im Falle grenzwertiger Messergebnisse sollte aufgrund der höheren Messgenauigkeit stets ein nasschemisches Analyseverfahren zur Kontrollmessung und endgültigen Beurteilung des Sachverhaltes durchgeführt werden. XRF-Screening eignet sich im Wesentlichen dazu, bereits vorliegende Informationen und Daten, beispielsweise im Rahmen der Wareneingangskontrolle beim Hersteller oder vor Verschiffung der Waren aus Übersee, zu überprüfen. Es handelt sich hierbei eher um eine Kontrollmessmethode als um eine Erstmessmethode!

Die chemischen Analyseverfahren, wie zum Beispiel die Semiquantitative Röntgenfloureszenzanalyse (nicht selektiv für Cr.-VIVerbindungen und für PBB und PBDEs) oder die vollständige, chemische Laboranalytik (selektiv für Cr. VI und PBB und PBDEs) sind hochgenaue Prüf- und Analyseverfahren. Die RoHS-Prüfungen erfolgen in einem chemischen Labor und werden in der Regel anhand international genormter Untersuchungsmethoden (oder anhand von Normenentwürfen) mittels kalibrierter Messmittel durchgeführt. Bei den klassischen, nasschemischen Untersuchungsverfahren handelt es sich um Erstmessmethoden, welche als absolut übereinstimmend mit der Richtlinie anzusehen sind. Diese Analyseverfahren finden oftmals in der Forschung und Entwicklung neuer Werkstoffe und Komponenten Anwendung. Sie sollten aber zukünftig auch im Rahmen von Produktfreigaben vor Markteinführung erstellt und der weiterverarbeitenden Industrie zur Verfügung gestellt werden. Dieser Zustand ist zwar gegenwärtig noch nicht real, wäre jedoch für die Zukunft anstrebenswert.

Nur auf Basis fundierter und "geprüfter" Information ist es Herstellern von Endgeräten möglich, RoHS - Konformität zu erklären.